Frühkindliche Bildung und Erziehung haben zurecht einen hohen und steigenden Stellenwert in unserer Gesellschaft. Ein steigendes Bewusstsein für Qualität und ein gesteigerter Betreuungsbedarf führen zu höheren Anforderungen an Kitas, Träger und Kommunen. Die gute Qualität der Kitas in RLP, die zunehmende Beitragsfreiheit und insbesondere die hohe Qualität der von den Erzieher*innen geleisteten Arbeit führt zu einer hohen Nachfrage. Kommunen und Träger müssen
immer größere Anstrengungen leisten um dies, trotz vielerorts klammer Kassen zu realisieren. In der Realität finden sich jedoch zwischen den Kommunen große Unterschiede.
Das aktuelle Kitagesetz stammt aus dem Jahr 1991. Die Novellierung ist daher notwendig und wird von allen begrüßt. Nach über 30 Jahren haben sich die Voraussetzungen und die Ansprüche an frühkindliche Erziehung erheblich geändert. Dies muss sich in einem neuen Gesetz widerspiegeln.
Die Erhöhung der Ausgaben, der Abbau von regionalen Disparitäten, die Stärkung der Elternbeteiligung und andere Verbesserungen sind gute Voraussetzungen, um die Erziehung auf den richtigen Weg zu bringen.
Grüne Bildungspolitik orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder und sorgt dafür, dass die räumlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt sind. Gebäude in gutem Zustand, gut ausgebildete und fair bezahlte Erzieher*innen und Eltern, die einbezogen werden und sich beteiligen können sind für uns die Grundlage einer modernen und erfolgreichen Bildungspolitik.
Die Grüne Handschrift im Gesetz ist dementsprechend sichtbar. Die Kritik vieler Verbände und Träger und Zigtausend Unterschriften von Kitapersonal und Eltern zeigen jedoch, dass sie sich noch mehr Grün im Gesetzentwurf wünschen. Betreuungsschlüssel, Finanzierung, Trägervielfalt und Elternbeteiligung sind die zentralen Punkte, an denen im Gesetzentwurf nachgebessert werden muss.
Die Landesregierung möchte 62 Mio. Euro zusätzlich in die Kitaerziehung investieren. Allein zur Umsetzung des angemessenen Vorschlages der Bertelsmann-Stiftung bzgl. des Betreuungsschlüssels bräuchte es laut der Stiftung 208 Mio. Euro. Dies zeigt, dass die geplante Finanzierung nicht ausreichend ist.
Das Sozialraum- und das Entwicklungsbudget müssen an die allgemeine Preissteigerung und Kostenentwicklung gekoppelt werden. Die Inklusion von Kindern mit Behinderung ist eindeutig zu begrüßen. Das Gesetz muss hierfür Möglichkeiten für ggf. benötigtes Personal vorsehen.
Zudem ist der gute Ansatz, Leitungsanteile mit einem Personalschlüssel zu berücksichtigen, zu gering bemessen. Der tatsächliche Aufwand muss berücksichtigt werden, das Leitungsdeputat höher sein.
Der Gesetzentwurf beinhaltet richtigerweise einen Anspruch auf 7 Stunden Betreuung. Dadurch wird die Mittagsverpflegung eine steigende Bedeutung erlangen. Hier muss sichergestellt werden, dass die Mittagsverpflegung eine sehr gute Qualität hat und eine gesunde, ausgewogene Ernährung ermöglicht. Als Vorbild kann hier bspw. das Modell der Gesundkita betrachtet werden. Kommunen müssen bei durch das Gesetz notwendigen Investitionen, z.B. in Frischküchen, unterstützt werden.
Ein weiteres Problem ist die Vorgabe zur Erfüllung einer 92%-Belegung mit Erstattungsverpflichtungen bei Auslastungsunterschreitungen. Viele Einrichtungen können diese nicht erreichen, aber nicht aus Unwillen sondern wegen zahlreicher anderer Gründe. Im Falle einer ungewollten Unterschreitung werden Träger und Kommunen mit der damit verbundenen finanziellen Belastung allein gelassen. Dieser Schlüssel muss geringer sein und sich, wie die Bemessung der Leitungsdeputate, an den bestehenden Verhältnissen vor Ort orientieren.
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