Veranstaltung: | Landesdelegiertenversammlung in Montabaur |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Karl-Wilhelm Koch (KV Vulkaneifel), Peter Kallusek (KV Südliche Weinstraße), Michael Henke (KV Bad Kreuznach), Carsten Jansing (KV Rhein-Lahn), Michael Lichter (KV Trier), Ulrich Bock (KV Mayen-Koblenz), Rupertina Engel (KV Mayen-Koblenz), Dr. Natalie Wendisch (KV Ahrweiler), Ingrid Bäumler (KV Mayen-Koblenz), Wolfgang Neis (KV Vulkaneifel), Ludger Nuphaus (KV Bad Kreuznach), Sabine Trommershaeuser, KV Südliche Weinstraße), Hartwig Johannsen (KV Trier), Edith Vossebrecker (KV Südliche Weinstraße), Katharina Niering (KV Südliche Weinstraße), Claudia Laux (KV Bernkastel-Wittlich), Konstantin Werner (KV Frankenthal), Tabitha Elkins (KV Alzey-Worms), Dietmar Rieth (KV Südwestpfalz), Eva Pestemer (KV Vulkaneifel), Leo Neydek (KV Rhein-Lahn); |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.03.2019, 23:10 |
D-1: Ramstein: Völkerrecht wahren!
Antragstext
Das OVG Münster hat am 19.3.2019 geurteilt, die Bundesrepublik habe ihre
Schutzpflicht, bezogen auf das Leben der Menschen in Ländern, in denen via
Ramstein gesteuerte Drohnen Opfer fordern, bisher nicht ausreichend erfüllt. Das
Gericht verurteilte die Bundesrepublik Deutschland dazu, sich aktiv zu
vergewissern und nachzuforschen, ob die USA bei ihren Drohneneinsätzen im Jemen
unter Nutzung ihres Militärstützpunkts im pfälzischen Ramstein das Völkerrecht
wahren (Az. 4 A 1361/15). Deutschland müsse gegenüber den USA auf der Einhaltung
des Völkerrechts bestehen. Gericht urteilte weiter, dass die Bundesregierung
Zweifeln nachgehen muss. Es bestünden gewichtige, der Bundesrepublik bekannte
oder jedenfalls offenkundige tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die USA
unter Verwendung technischer Einrichtungen auf der Airbase Ramstein und dort
stationierten eigenen Personals bewaffnete Drohneneinsätze in der Heimatregion
der Kläger im Jemen vornähmen, "die zumindest teilweise gegen Völkerrecht
verstoßen, wodurch die Kläger rechtswidrig in ihrem Recht auf Leben gefährdet
werden".
Wir, die Landesdelegiertenversammlung der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Rheinland-Pfalz, fordern hiermit - mit Hinweis auf den Beschluss der LDV am
28./29.11.2015 in Idar-Oberstein: „Keine Kriegsunterstützung von Rheinland-Pfalz
aus“ – die Bundesregierung auf, umgehend auf dieses blamable Urteil zu reagieren
und ihren Aufgaben nachzukommen, Leben und körperliche Unversehrtheit
unbeteiligter Dritter in DEM Maß zu schützen, wie es ihrer Verantwortung
entspricht.
Wir erwarten von der grünen Bundestags- und der Landtags-Fraktion, der Bundes-
Partei sowie den grünen Mitglieder der Landesregierung, alle rechtlichen und
politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die Durchführungen völkerrechtswidriger
oder gegen deutsches Recht verstoßende die Steuerung/Koordinierung von
Tötungseinsätze durch Drohnen via Ramstein zu beenden.
Begründung
Begründung
Die bisherige Annahme der Bundesregierung, es bestünden keine Anhaltspunkte für Verstöße der USA bei ihren Aktivitäten in Deutschland gegen deutsches Recht oder Völkerrecht, beruhe "auf einer unzureichenden Tatsachenermittlung und ist rechtlich letztlich nicht tragfähig", befand das OVG. Die Bundesrepublik ist deshalb verpflichtet, durch ihr geeignet erscheinende Maßnahmen den bestehenden Zweifeln nachzugehen, was sie bisher versäumte. Der Einsatz bewaffneter US-Drohnen im Jemen mit Zustimmung der dortigen Regierung ist dann unzulässig, wenn gegen Beachtung der Vorgaben des humanitären Völkerrechts und des internationalen Menschenrechtsschutzes verstoßen wird. Gezielte militärische Gewalt - auch durch bewaffnete Drohneneinsätze – ist laut OVG "nur unter Beachtung der Vorgaben des humanitären Völkerrechts und des internationalen Menschenrechtsschutzes zulässig". Solange dies auf deutschem Boden umgesetzt wird, muss die deutsche Regierung diese Beachtung umsetzen und kontrollieren.
Begründung der Dringlichkeit
Das Urteil des OVG Münster fiel erst nach Antragsschluss.
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