Veranstaltung: | Landesdelegiertenversammlung in Montabaur |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Finanzen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 16.02.2019, 12:47 |
F-1: Termin möglicher Vorstandsnachwahlen
Antragstext
Die Landesdelegiertenversammlung beschließt:
Sollten nach der Europawahl am 26. Mai 2019 Nachwahlen für den Landesvorstand
notwendig werden, finden diese auf der regulären Landesdelegiertenversammlung im
Herbst/Winter 2019 statt.
Begründung
Die aktuelle Satzung des Landesverbands sieht die Trennung von Amt und Mandat vor (§12, 1): „Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstands kann nicht sein, wer dem Landtag, dem Bundestag oder dem Europaparlament angehört oder Mitglied einer Regierung ist.“
Für den Fall, dass die Landesvorsitzende Jutta Paulus am 26. Mai 2019 in das Europaparlament gewählt wird und ihr Mandat am 2. Juli 2019 antritt bedeutet dies, dass sie ihr Amt als Landesvorsitzende vor Ablauf ihrer regulären Amtszeit aufgeben muss. Da es in unserer Satzung keine Regelung zu Übergangszeiten von amtierenden Vorstandsmitgliedern gibt, die in ihrer Amtszeit ein Mandat antreten, möchten wir die Frage, wann die Nachwahl stattfinden soll, durch die LDV beschließen lassen.
Aus Sicht des Landesvorstands sprechen folgende Punkte dagegen, einen Sonderparteitag einzuberufen:
1) Um eine außerordentliche LDV noch fristgerecht vor den Sommerferien einzuberufen, müsste diese noch am Samstag vor der Europawahl einberufen werden, wenn das Ergebnis noch nicht feststeht. Aufgrund der Kommunalwahlen an sich und wegen der Kürze der Zeit bis zu den Sommerferien halten wir dies für nicht praktikabel.
2) Eine zusätzliche LDV im Sommer würde erhebliche Kosten verursachen. Geld, das uns für die politische Arbeit und für den Landtagswahlkampf 2021 fehlen würde.
Jutta Paulus hat angekündigt, auf ihr Vorstandsgehalt verzichten zu wollen, falls sie im Juli ein Mandat im Europaparlament antreten kann. Das bedeutet, der Landesverband „spart“ ein Vorstandsgehalt von Juli bis einschließlich November. Sie würde infolge ihrer Verpflichtungen im Europaparlament dem Landesverband mit weniger Stunden als bisher zur Verfügung stehen.
3) Eine Nachwahl im Herbst/Winter gäbe potentiellen Bewerberinnen eine längere Bedenkzeit, sich für den Schritt zu einer Kandidatur zu entscheiden.
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